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Diabetes News, 19.10.2006
TK übernimmt Kosten für Insulinanaloga
Voraussetzungen
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses die Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga grundsätzlich nur noch dann übernehmen, wenn sie nicht teurer sind als kurzwirksames Humaninsulin.
Die TK hat als erste Krankenkasse darauf reagiert und mit den Pharmaherstellern Lilly Pharma Holding GmbH, Novo Nordisk und Sanofi-Aventis Rabattverträge geschlossen, die sicherstellen, dass für die bei der TK versicherten Diabetes-Typ-2 Patienten auch weiterhin die kurzwirksamen Insulinanaloga Humalog, NovoRapid und Apidra sowie die Mischinsuline Humalog Mix und NovoMix auf dem Kassenrezept verordnet werden können, weil sie im Vergleich mit den kurzwirksamen Humaninsulinen keine Mehrkosten verursachen.
Importierte Insulinanaloga sind nicht von den Rabattverträgen erfasst und somit auch nicht verordnungsfähig, es sei denn, sie sind nicht teurer als kurzwirksames Humaninsulin.
Hintergrund Insulinanaloga
Insulinanaloga sind Abwandlungen des Hormons Insulin. Ebenso wie das Humaninsulin wird es eingesetzt, um den Blutzuckerspiegel bei Diabetikern zu senken. Schätzungen zufolge bekamen 2004 etwa 200 000 Diabetes-Typ-2 Patienten in Deutschland Insulinanaloga verordnet.
Medizinische Fragen
Bei allen medizinischen Fragen zu einer möglichen Veränderung der Medikation haben unsere Versicherten die Möglichkeit, mit den Medizinern des TK-Ärztezentrums zu sprechen. Unter der Rufnummer 01802 - 64 85 64 (ab 6 Cent pro Gespräch, abhängig vom Anbieter) erreichen unsere Versicherten das TK-Ärztezentrum rund um die Uhr. An 365 Tagen im Jahr.
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