Diabetes News, 17.10.2006 AOK BW verhandelt mit Insulinherstellern um
Rabatt
Doch kein Aus für
Analoginsuline? Die AOK verhandelt derzeit mit allen
Insulinherstellern um einen Rabatt und verzichtet deshalb bis auf
weiteres auf eventuelle Regressansprüche bei der Verordnung von
kurzwirksamen Analoginsulinen gegenüber dem Arzt. Damit soll eine
unnötige kurzfristige Umstellung verhindert werden! Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer
Insulinanaloga Durch Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses vom 18.06.2006 werden bekanntermaßen drei
kurzwirksame Analoginsuline von der Verordnungsfähigkeit für Typ
II Diabetiker ausgeschlossen, solange eine Verordnung zu Mehrkosten
für die Krankenkasse im Vergleich zu Humaninsulin führt. Der
Beschluss trat am 29.09.2006 in Kraft, nachdem das Bundesministerium
für Gesundheit diesen am 08.09.2006 u.a. mit der Maßgabe nicht
beanstandet hat, dass bei etwaiger Kompensation der Mehrkosten durch
Rabatte gem. § 130a ABs. 8 SGB V die Verordnungsfähigkeit
weiterhin besteht.
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