Zutatenliste |
|
Süßungsmittel | |
Nährwertkennzeichnung |
Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung |
|
|
Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung Richtig mit Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung umgehenDiabetiker benötigen keine anderen Lebensmittel als Nichtdiabetiker - aber durch einen genauen Blick auf Zutatenliste und Nährwertangabe ist es leichter, sich gesund zu ernähren. Auf den Verpackungen von Lebensmitteln stehen meistens folgende Angaben: Verkehrsbezeichnung, z.B. Vanillepudding, Menge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Hersteller und Zutatenliste. ZutatenlisteDie Zutatenliste ist - wie die übrigen Angaben auch - in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV 1993) geregelt. Die Zutatenliste gibt an, was alles in dem Lebensmittel enthalten ist. Die Zutaten werden nicht in genauen Mengenangaben in Gramm oder Liter der Rezeptur angegeben, sondern werden in der Reihenfolge dem Gewicht nach aufgeführt. An erster Stelle steht die Zutat, von der die größte Menge enthalten ist. Hieraus kann der Verbraucher Rückschlüsse ziehen. Wenn z.B. in einer Krabbensuppe die namentlich genannten Krabben von 12 Zutaten an sechster Stelle und dabei hinter Jodsalz in der Liste stehen, dann können nicht viele Krabben in der Suppe enthalten sein. Umgekehrt sieht man nicht auf einem Blick, daß ein Schokomüsli viel Zucker enthält, wenn der Zucker erst an vierter stelle erscheint, aber weiter unten auf der Zutatenliste noch Honig, Glukosesirup und Maltodextrin stehen. Inklusive des Schokoladenanteils ist dann ein hoher Prozentsatz an Zucker im Müsli zu erwarten. Ist zusätzlich eine Nährwertangabe abgedruckt, kann der Verbraucher den genauen Kohlenhydratgehalt bzw. Zuckergehalt in Gramm ersehen. Auch bei der Angabe „zuckerfrei" lohnt sich das genaue Hinschauen, denn unter Zucker wird nur Haushaltszucker bzw. Saccharose verstanden. Der Zusatz „mit Süßungsmitteln" heißt, daß Zuckeraustauschstoffe und / oder Süßstoffe enthalten sind. Problem: zusammengesetzte ZutatenEin besonderes Problem der Deklaration sind die zusammengesetzten Zutaten. Enthält ein Joghurt z.B. eine Fruchtzubereitung, sind keine weiteren Angaben über die Zusammensetzung der Fruchtzubereitung nötig, solange sie weniger als 25% des Joghurts ausmacht. Ist die Fruchtzubereitung z.B. mit Gelatine oder pflanzlichen Stoffen angedickt worden oder wurden bestimmte Konservierungsmittel darin verarbeitet, erfährt das der Verbraucher nicht. Eine Zutatenliste kann zum Beispiel fehlen:
|
|
Süßungsmittel |
|
|
Süßungsmittel SüßungsmittelLebensmittel für Diabetiker enthalten als Zutat fast immer Süßungsmittel. Darunter werden Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe verstanden, die als Zusatzstoffe gelten. Zucker und Zuckerarten sind keine Zusatzstoffe. Als Zuckeraustauschstoffe sind neben Fruktose folgende Zuckeralkohole zugelassen:
Die Zulassung gilt für bestimmte Desserts, Speiseeis, Konfitüren, Gelees,
Süßwaren, Kaugummi, Soßen und einige weitere Produkte, nicht aber für Getränke. Sie
beschränkt sich auf kilokalorienreduzierte und ohne Zuckerzusatz hergestellte Lebensmittel. Die Zuckeraustauschstofie
sind Energieträger (z.B. 1 g Sorbit liefert 2,4kcal). Sie haben jedoch eine äußerst geringe bzw.
keine kariogene Wirkung. Sie werden fast ohne Insulin vom Körper abgebaut und können somit in Lebensmitteln,
die „für Diabetiker geeignet" sind, verwendet werden.
Die Klassiker Saccharin und Cyclamat werden zunehmend ersetzt durch Acesulfam
K und Aspartam, die als völlig harmlos gelten. Alle vier Stoffe sind im wesentlichen für kilokalorienreduzierte
Getränke, Dessertspeisen, Süßwaren, Speiseeis, Kaugummi, Konfitüren, feine Backwaren und einige
Lebensmittel zugelassen. Für alle Süßstoffe gibt es Höchstmengen, die sich an der unterschiedlichen
Süßkraft der jeweiligen Süßstoffe orientieren. Für Spezialzwecke sind noch Thaumatin
und Neohesperidin zugelassen. Süßstoffe liefern in der Regel keine Energie. Sie sind nicht kariogen
und führen zu keinem Anstieg der Blutzucker- und Seruminsulinwerte, sie finden somit auch in „für Diabetiker
geeigneten" Lebensmitteln Verwendung. |
|
Nährwertkennzeichnung |
|
|
Nährwertkennzeichnung NährwertkennzeichnungDa die Zutatenliste keine genauen Mengenangaben der enthaltenen Kohlenhydrate bzw. Zucker liefert, kann es für manche Diabetiker unerläßlich sein, sich auf solche Produkte zu beschränken, die auch genaue Nährwertangaben entsprechend der Nährwertkennzeichnungsverordnung haben. Nährwertangaben sind obligatorisch bei allen diätetischen Lebensmitteln und auch bei Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs, bei denen nährwertbezogene Angaben wie „kalorienreduziert" oder „reich an Vitaminen" gemacht werden. Wenn Kilokalorien angegeben sind, müssen mindestens auch Eiweiß, Fett und Kohlenhydrate mengenmäßig aufgeführt sein. Zu Vitamin- und Mineralstoffangaben gehört außerdem der Hinweis, wieviel Prozent der empfohlenen Tagesaufnahme mit 100 Gramm oder einer Portion des Produkts gedeckt werden. Bei diätetischen Lebensmitteln für Diabetiker sind die Kohlenhydrate auch in BE angegeben. Eine BE bezieht sich auf 12 Gramm Kohlenhydrate. Es empfiehlt sich m jedem Fall, die Bezugsgrößen zu beachten, denn die angaben der Broteinheiten können sich entweder auf diejenige Menge des Lebensmittels beziehen, die einer Broteinheit entspricht (z.B. l BE = 50g Pudding), oder es können auch die Broteinheiten pro Portion (z.B. 150g Joghurt = 2 BE) angegeben sein. |
|
Info-Tip |
|
|
Info-Tip
|
|
|
|
|
|
|
[ Home | Anfang | Diabetes | Angebote | Informationen | DDB Hannover | DDB Niedersachsen | Diabetes im WWW ] |
© copyright Wolfgang Sander Webmaster@Diabetiker-Hannover.de letzte Änderung: 14.01.2001 |