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DDB Deutscher Diabetiker Bund, 06.10.2006
Analoginsuline können unter Umständen
weiterhin verordnungsfähig bleiben!
Als erste haben die größte deutsche Betriebskrankenkasse Deutsche BKK, die
Techniker-Krankenkasse (TK) und die Firma Lilly, der Hersteller des kurzwirksamen Analog-Insulins
Humalog, die „Rabattöffnungsklausel“ genutzt. Diese Klausel ist Bestandteil der
Arzneimittelrichtlinie über die Verwendung von kurzwirksamen Insulin-Analoga bei Typ-2-Diabetes. Die Pharmafirma hat mit
den beiden Kassen Direktverträge abgeschlossen. Die Versicherten dieser beiden
Krankenkassen bekommen auch zukünftig das kurzwirksame Insulin-Analogon
auf Kassenrezept verordnet und müssen nicht auf Humaninsulin umgestellt
werden.
„Die Rabattöffnungsklausel, die das Gesundheitsministerium dem Gemeinsamen
Bundesausschuß auferlegt hat, ist auch eine Folge unserer massiven Vorgehensweise“, sagt dazu Manfred Wölfert, der Vorsitzende des Deutschen
Diabetiker Bundes (DDB). Der DDB ist der größte Vertreter der Diabetiker-Interessen in Deutschland. Mit großem Einsatz hat der DDB seit
Monaten auf die inakzeptable Situation aufmerksam gemacht, 200 000 Unterschriften gesammelt und im Bundesgesundheitsministerium übergeben
sowie weitere Protestaktionen organisiert. Erstmals ist dem DDB eine
konzertierte Aktion gelungen, man hat alle Gruppen wie Ärzte, Diabetesberaterinnen, Betroffene zusammengeführt.
Nach dem Erscheinen der Arzneimittelrichtlinie am 28. September hat der DDB
einen Runden Tisch mit Vertretern der Krankenkassen, der Patienten, der Politik
und Pharmaindustrie gefordert. Ein Treffen steht noch aus, dennoch ist Wölfert
mit der Entwicklung zufrieden: „Dies ist erst der Anfang. Ich bin sicher, die
anderen Kassen werden nachziehen, ebenso wie andere Hersteller von
kurzwirksamen Analog-Insulinen.“ Deshalb sei es auch nicht
notwendig, daß einzelne Typ-2-Diabetiker überstürzt handeln und die Krankenkasse wechseln,
um sich weiterhin mit einem kurzwirksamen Analog-Insulin behandeln zu können.
Der DDB gibt demnächst Handlungsanweisungen für Diabetiker für den Umgang
mit ihrer Krankenkasse heraus. „Ich hoffe, daß das Chaos in der Insulinversorgung im
Interesse der Betroffenen schnellstens ein Ende findet, bevor es zu ernsthaften
Komplikationen kommt“, so Wölfert.
Hintergrund
Am 28. September wurde der Beschluß des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) rechtskräftig, der kurzwirksame Analog-Insuline als Kassenleistung für
Typ-2-Diabetiker ausschließt. Solange sie teurer sind als kurzwirksames
Humaninsulin, darf der Arzt diese Insuline nur noch in Ausnahmefällen
verschreiben. Allerdings sieht die Arzneimittelrichtlinie auch eine „Rabattöffnungsklausel“ vor.
Verantwortlich:
Manfred Wölfert,
Vorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes
Pressereferentin:
Rosmarie Johannes,
Goethestr. 27,
34119 Kassel,
Tel.: 0
5 61/703 477 0,
Fax: 0 5 61/703 477 1,
E-Mail: info@diabetikerbund.de,
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