DDB Deutscher Diabetiker Bund, 06.10.2006

Analoginsuline können unter Umständen weiterhin verordnungsfähig bleiben!

Als erste haben die größte deutsche Betriebskrankenkasse Deutsche BKK, die Techniker-Krankenkasse (TK) und die Firma Lilly, der Hersteller des kurzwirksamen Analog-Insulins  Humalog, die „Rabattöffnungsklausel“ genutzt. Diese Klausel ist Bestandteil der Arzneimittelrichtlinie über die Verwendung von kurzwirksamen Insulin-Analoga bei Typ-2-Diabetes. Die Pharmafirma hat mit den beiden Kassen Direktverträge abgeschlossen. Die Versicherten dieser beiden Krankenkassen bekommen auch zukünftig das kurzwirksame Insulin-Analogon auf Kassenrezept verordnet und müssen nicht auf Humaninsulin umgestellt werden. 

„Die Rabattöffnungsklausel, die das Gesundheitsministerium dem Gemeinsamen Bundesausschuß auferlegt hat, ist auch eine Folge unserer massiven Vorgehensweise“, sagt dazu Manfred Wölfert, der Vorsitzende des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB). Der DDB ist der größte Vertreter der Diabetiker-Interessen in Deutschland. Mit großem Einsatz hat der DDB seit Monaten auf die inakzeptable Situation aufmerksam gemacht, 200 000 Unterschriften gesammelt und im Bundesgesundheitsministerium übergeben sowie weitere Protestaktionen organisiert. Erstmals ist dem DDB eine konzertierte Aktion gelungen, man hat alle Gruppen wie Ärzte, Diabetesberaterinnen, Betroffene zusammengeführt. 

Nach dem Erscheinen der Arzneimittelrichtlinie am 28. September hat der DDB einen Runden Tisch mit Vertretern der Krankenkassen, der Patienten, der Politik und Pharmaindustrie gefordert. Ein Treffen steht noch aus, dennoch ist Wölfert mit der Entwicklung zufrieden: „Dies ist erst der Anfang. Ich bin sicher, die anderen Kassen werden nachziehen, ebenso wie andere Hersteller von kurzwirksamen Analog-Insulinen.“ Deshalb sei es auch nicht notwendig, daß einzelne Typ-2-Diabetiker überstürzt handeln und die Krankenkasse wechseln, um sich weiterhin mit einem kurzwirksamen Analog-Insulin behandeln zu können. 

Der DDB gibt demnächst Handlungsanweisungen für Diabetiker für den Umgang mit ihrer Krankenkasse heraus. „Ich hoffe, daß das Chaos in der Insulinversorgung im Interesse der Betroffenen schnellstens ein Ende findet, bevor es zu ernsthaften Komplikationen kommt“, so Wölfert. 


Hintergrund
Am 28. September wurde der Beschluß des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) rechtskräftig, der kurzwirksame Analog-Insuline als Kassenleistung für Typ-2-Diabetiker ausschließt. Solange sie teurer sind als kurzwirksames Humaninsulin, darf der Arzt diese Insuline nur noch in Ausnahmefällen verschreiben. Allerdings sieht die Arzneimittelrichtlinie auch eine „Rabattöffnungsklausel“ vor. 

Verantwortlich: 
Manfred Wölfert, Vorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes
Pressereferentin:
Rosmarie Johannes, Goethestr. 27, 34119 Kassel,
Tel.: 0 5 61/703 477 0, Fax: 0 5 61/703 477 1,
E-Mail: info@diabetikerbund.de,
www.diabetikerbund.de


Copyright © 2006 DDB

Zur Homepage des DDB

 

Kampf für Insulin-Analoga


Seitenanfang
Zurück zu "Nachrichten"

[ Home | Anfang | Diabetes | Angebote | Informationen | DDB Hannover | DDB Niedersachsen | Diabetes im WWW ]

© copyright Wolfgang Sander  Webmaster@Diabetiker-Hannover.de   letzte Änderung: 13.10.2006