dpa / news aktuell - ots, 10.10.2006 

Analoginsulin weiterhin auf Kassenrezept

Saarländische Betriebskrankenkassen schließen Rabattvertrag mit Lilly

Diabetes Typ 2-Patienten müssen auch zukünftig nicht auf Analoginsulin verzichten: Die saarländischen Betriebskrankenkassen (BKK) erstatten neben dem Humaninsulin auch weiterhin die Kosten für kurzwirksames Analoginsulin. Möglich wird dies durch einen Rabattvertrag, den die Kassen nun mit dem Pharmahersteller Lilly Deutschland geschlossen haben.

Hintergrund: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nach einem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses – dem Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen – nur noch die Kosten für kurzwirksame Humaninsuline übernehmen. Der medizinische Zusatznutzen kurzwirksamer Analoginsuline konnte wissenschaftlich bisher nicht bewiesen werden. Daher dürfen deren Kosten grundsätzlich nur noch erstattet werden, wenn sie nicht teurer sind als kurzwirksames Humaninsulin.

„Unser mit Lilly geschlossener Rabattvertrag schafft hier allerdings Abhilfe“, so Axel Benz, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Saarland. „Bei uns versicherte Diabetiker erhalten dadurch auch weiterhin eine bestmögliche Versorgung: Sie können wie gewohnt Analoginsulin zur Behandlung ihrer Krankheit einsetzen. Eine komplexe Rückumstellung auf Humaninsulin, die sowohl gesundheitlich belastend als auch kostenintensiv sein kann, wird im Gegenzug vermieden.“

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

BKK Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland
Referat Öffentlichkeitsarbeit: Katrin Becker / Sabine Faig-Harles
Essenheimer Str. 126, 55128 Mainz
Tel.: (0 61 31) 33 05 11/24, Fax: (0 61 31) 33 05 72
E-Mail: kbecker@bkk-rps.de / sfaig@bkk-rps.de


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