dpa / news aktuell - ots, 11.10.2006
Analoginsulin weiterhin Kassenleistung
Betriebskrankenkassen
und Lilly nehmen Bedürfnisse
der Patienten ernst
Die Hessischen Betriebskrankenkassen (BKK) haben durch Direktverhandlungen
mit Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg, sichergestellt, dass Menschen
mit Typ 2-Diabetes das Insulinanaloga Humalog® auch weiterhin verordnet
bekommen und dies nicht aus eigener Tasche bzw. mit besonderer Aufzahlung
finanzieren müssen.
"Damit entsprechen wir den Wünschen und Bedürfnissen
aller Zuckerkranken, die auf das moderne Insulin und dessen Vorzüge
nicht verzichten wollen", lobt der Vorstandsvorsitzende des BKK Landesverband
Hessen, Jürgen Thiesen.
Erst im Juli diesen Jahres hatte der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) -
ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern
und Krankenkassen - mittels Arzneimittelrichtlinie festgelegt, dass
nur noch kurzwirksame Humaninsuline zu Lasten der Krankenkassen verordnet
werden dürfen.
Diese Entscheidung fiel, weil der gebotene Zusatznutzen kurzwirksamer
Analoginsuline nicht zweifelsfrei wissenschaftlich belegt ist. Deshalb
kam das Gebot der Wirtschaftlichkeit zum Tragen. Aber, so BKK-Verbandschef
Thiesen: "Das hat uns angespornt, einen Weg zu finden, den Diabetikern
diese besondere Medikamentation und deren Vorzüge zu erhalten. Und
wir freuen uns, dass die Pharmazeutische Industrie den Krankenkassen und
Patienten auf diesem Wege entgegenkommt."
Der hierfür maßgebliche Rabattvertrag (gemäß SGB
V § 130 a) stelle bestmögliche Versorgung sicher. Hierdurch
werden aus Kostengründen erwogene Rückumstellungen auf Humaninsuline
vermieden.
Hintergrund: Verschreibungspflichtige Insulinanaloga haben eine andere
Molekülstruktur als Humaninsulin. Das ermöglicht schnellere
Aufnahme und Wirksamkeit des Präparats. Für die Patienten hat
dies den Vorzug: Das Insulin kann unmittelbar vor oder nach dem Essen
gespritzt werden und erlaubt Verzicht oder Streckung ansonsten wichtiger
Zwischenmahlzeiten.
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