dpa / news aktuell - ots, 11.10.2006 

Analoginsulin weiterhin Kassenleistung


Betriebskrankenkassen und Lilly nehmen Bedürfnisse der Patienten ernst  

Die Hessischen Betriebskrankenkassen (BKK) haben durch Direktverhandlungen mit Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg, sichergestellt, dass Menschen mit Typ 2-Diabetes das Insulinanaloga Humalog® auch weiterhin verordnet bekommen und dies nicht aus eigener Tasche bzw. mit besonderer Aufzahlung finanzieren müssen.

"Damit entsprechen wir den Wünschen und Bedürfnissen aller Zuckerkranken, die auf das moderne Insulin und dessen Vorzüge nicht verzichten wollen", lobt der Vorstandsvorsitzende des BKK Landesverband Hessen, Jürgen Thiesen.

Erst im Juli diesen Jahres hatte der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) - ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen - mittels Arzneimittelrichtlinie festgelegt, dass nur noch kurzwirksame Humaninsuline zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen.

Diese Entscheidung fiel, weil der gebotene Zusatznutzen kurzwirksamer Analoginsuline nicht zweifelsfrei wissenschaftlich belegt ist. Deshalb kam das Gebot der Wirtschaftlichkeit zum Tragen. Aber, so BKK-Verbandschef Thiesen: "Das hat uns angespornt, einen Weg zu finden, den Diabetikern diese besondere Medikamentation und deren Vorzüge zu erhalten. Und wir freuen uns, dass die Pharmazeutische Industrie den Krankenkassen und Patienten auf diesem Wege entgegenkommt."

Der hierfür maßgebliche Rabattvertrag (gemäß SGB V § 130 a) stelle bestmögliche Versorgung sicher. Hierdurch werden aus Kostengründen erwogene Rückumstellungen auf Humaninsuline vermieden.


Hintergrund: Verschreibungspflichtige Insulinanaloga haben eine andere Molekülstruktur als Humaninsulin. Das ermöglicht schnellere Aufnahme und Wirksamkeit des Präparats. Für die Patienten hat dies den Vorzug: Das Insulin kann unmittelbar vor oder nach dem Essen gespritzt werden und erlaubt Verzicht oder Streckung ansonsten wichtiger Zwischenmahlzeiten.

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Kampf für Insulin-Analoga


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