dpa / news aktuell - ots, 10.10.2002 

KKH zahlt weiterhin Arzneimittel aus dem Internet

Kaufmännische Krankenkasse setzt sich über das Verbot der Aufsichtsbehörde hinweg

Hannover (ots) - Ab sofort wird die Kaufmännische Krankenkasse - KKH wieder die Kosten für Medikamente erstatten, die über Internetapotheken wie Doc Morris bezogen wurden. Nachdem sich mehr und mehr Sozialgerichte in Eilverfahren gegen eine entsprechende Verbotsverfügung des Bundesversicherungsamtes (BVA) aussprechen, sieht sich auch die KKH nicht mehr an das BVA-Verbot gebunden. "Die Versandhandelsapotheke wird den herkömmlichen Apotheken de facto gleichgestellt. Nach diesen Urteilen können Patienten endlich selbst bestimmen, wo sie ihre Medikamente ordern", sagte Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH in Hannover.

Das BVA hat der KKH im April diesen Jahres per Bescheid untersagt, Kosten für Arzneimittel zu erstatten, die über Internetapotheken bezogen werden. Es ordnete den sofortigen Vollzug des Verbots an. Dagegen klagt die KKH vor dem Sozialgericht (SG) Hannover. Diese Klage ist noch nicht entschieden. "Gleichwohl werden wir die kostengünstigeren Internetmedikamente weiterzahlen", betonte Kailuweit. Der Kassenchef geht davon aus, dass ein eventuell negatives Urteil von der nächsthöheren Instanz, dem Landessozialgericht, ohnehin kassiert werde. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 30. September bereits einen Beschluß des SG-Hannover gegen eine andere Krankenkasse im Streit um den
Versandhandel aufgehoben.


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