Hannoversche Allgemeine Zeitung, 27.10.2001 

Jeder fünfte Arzt wird geprüft

Hannover (ibu). Die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) untersuchen gemeinsam, ob einzelne Ärzte im Jahr 1999 ihre Richtgrößen für Arznei- und Heilmittel überschritten haben. Das Verordnungsverhalten von mehr als 2000 der rund 10 000 niedergelassenen Ärzte in Niedersachsen steht auf dem Prüfstand, weil sie ihre Richtgröße um mehr als 25 Prozent überschritten haben. Wenn diese Ärzte die überdurchschnittlich hohen Kosten ihrer Verschreibungen nicht begründen könnten, drohe ihnen Regress, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) am Freitag in Hannover.

Richtgrößen sind rechnerisch ermittelte Durchschnittsausgaben jeder Facharztgruppe für Arznei- und Heilmittel pro Patient und Quartal. Die Werte dienen dem einzelnen Arzt als Orientierungsgröße. „Die Richtgröße ist kein Patientenbudget", erklärte der VdAK-Sprecher. Die Ärzte, bei denen nun ein Prüfverfahren anstehe, würden dann nicht regresspflichtig, wenn sie die überhöhten Ausgaben mit so genannten Praxisbesonderheiten begründen könnten. Dazu zählen etwa Verschreibungen für Diabetiker und Krebspatienten.

Die individuelle Prüfung von Etatüberschreitungen wurde für das Jahr 1999 erstmalig eingeführt. Sie wird auch für 2000 und 2001 stattfinden. Die gesetzlichen Kassen sowie die KVN kündigten an, auch nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets von 2002 an weiterhin Richtgrößenkontrollen bei den Ärzten durchzuführen.


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