dpa / news aktuell - ots, 11.11.2002 

Kaufmännische Krankenkasse KKH: Aufsichtsbehörde rudert beim Verbot des Medikamenten-Versandhandels zurück

Hannover (ots) - Das Bundesversicherungsamt (BVA) besteht nicht mehr auf der sofortigen Umsetzung seines Verbots der Kostenübernahme von Internetarzneien durch die Kaufmännische Krankenkasse - KKH. Es zog eine frühere Anordnung insoweit zurück. Das von der KKH angestrengte gerichtliche Eilverfahren ist damit erledigt.

Das BVA untersagte der Kaufmännischen im April diesen Jahres per Bescheid, Kosten für Arzneimittel zu erstatten, die über Internetapotheken bezogen werden. Inzwischen haben sich mehrere Sozialgerichte dagegen ausgesprochen, solche Verbotsverfügungen des BVA sofort wirksam werden zu lassen.

Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH wird weiterhin für die kostengünstigeren Internetmedikamente ihrer Versicherten aufkommen.

Redaktion: Wolfgang Michall

Kaufmännische Krankenkasse - KKH
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