heise online, 03.11.2001 DocMorris mit Teilerfolg vor Berliner Gericht Das Landgericht Frankfurt am Main hatte nach Klagen des deutschen Apothekerverbandes im August den Fall an das höchste europäische Gericht verwiesen. Die luxemburgischen Richter sollen klären, inwieweit Europarecht die Anwendbarkeit des deutschen Arzneimittelgesetzes auf die neue Online-Vertriebsform beeinflusst. Nach Auffassung des Apothekerverbandes verstößt der Arzneimittelvertrieb im Internet unter anderem gegen das in Deutschland gültige Verbot des Versandhandels mit Medikamenten. DocMorris wertete die Entscheidung des Berliner Landgerichts am Freitag als "wesentlichen Erfolg" im Hinblick auf das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Online-Sortiment der Internet-Apotheke umfasst nach eigenen Angaben verschreibungspflichtige Medikamente, die gegen Rezept verschickt werden, sowie verschreibungsfreie Medikamente. Positive Signale erreichten DocMorris zuletzt auch aus der Politik. Angesichts des Milliarden-Defizits der Krankenkassen will mittlerweile auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) das Versandverbot für Arzneimittel abschaffen und damit den kostengünstigen Internethandel unter der Voraussetzung ermöglichen, dass die Arzneimittelsicherheit gewährleistet ist. (em/c't)
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