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dpa / news aktuell - ots, 17.06.2006
Medizinische Versorgung von Diabetes-Typ-2-Patienten gesichert
G-BA schützt Solidargemeinschaft vor überteuerten Pharmapreisen
Siegburg (ots) - Kurzwirksame
Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes-Typ-2-Patienten bleiben
grundsätzlich nur dann zu Lasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig, wenn sie nicht teurer
sind als Humaninsulin. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
heute in Siegburg beschlossen. Das angestrebte Behandlungsziel einer
guten medizinischen Versorgung von Diabetes-Typ-2-Patienten ist mit
Humaninsulin ebenso zweckmäßig und derzeit wesentlich kostengünstiger
zu erreichen.
In begründeten, durch den G-BA definierten Ausnahmen können
durch den Vertragsarzt kurzwirksame Insulinanaloga weiterhin zu
Lasten der Krankenkassen verordnet werden, etwa wenn ein Patient
allergisch auf Humaninsulin reagiert. Diese Ausnahme gilt auch für
Patienten, bei denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile
adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist,
dies aber mit kurzwirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt.
Eine solche Ausnahme gilt auch für Patienten, bei denen aufgrund
unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit
kurzwirksamen Insulinanaloga im Einzelfall wirtschaftlicher ist.
"Die Behandlung von Patienten mit Diabetes-Typ-2
kann mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig erfolgen wie mit einem
kurzwirksamen Insulinanalogon. Bei der Entscheidungsfindung des G-BA
ging es einzig und allein um die Frage, ob es für diese Patienten
bei der Behandlung mit einem kurzwirksamen Insulinanalogon einen
belegten Zusatznutzen gibt, der den deutlich höheren Preis
rechtfertigt. Die Belege hierfür hat die pharmazeutische Industrie
bisher nicht vorlegen können.
Deshalb musste der G-BA im Interesse von vielen Millionen gesetzlich
krankenversicherten Menschen und Beitragszahlern die Kostenbremse
ziehen", sagte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA.
"Der Ausschuss sichert mit dieser vom Preis abhängigen Einschränkung
die Versorgung von Diabetes-Typ-2-Patienten und wird zugleich seiner
Verantwortung gerecht, die er für die dauerhafte Finanzierbarkeit
medizinisch notwendiger Leistungen der GKV trägt."
Hintergrund des Beschlusses:
Mit dem Beschluss setzt der G-BA eine Nutzenbewertung
des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG) zu kurzwirksamen Insulinanaloga bei
Diabetes-Typ-2 (so genannte Altersdiabetes) in die
Arzneimittel-Richtlinie um. Diese regelt verbindlich die
Einzelheiten einer medizinisch notwendigen und wirtschaftlichen ärztlichen
Behandlungs- und Verordnungsweise.
Der Beschluss des G-BA entspricht dem Regelungszweck
des Gesetzes, nach dem die Richtlinien für die Sicherung der ärztlichen
Versorgung die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und
wirtschaftliche Versorgung der Versicherten bieten sollen.
Rechtliche Grundlage ist auch das in diesem Jahr in Kraft getretene
Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der
Arzneimittelversorgung (AVWG), das im Hinblick auf eine Senkung der
Arzneimittelausgaben der GKV eine sofortige und bessere Ausrichtung
an dem tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarf der Patienten
anstrebt und dem G-BA hierzu entsprechende Regelungskompetenz
zuweist.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter
Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in
Kraft.
Der Beschlusstext sowie eine entsprechende Erläuterung
werden in Kürze im Internet auf der Seite
http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=56
veröffentlicht.
Hintergrund "Insulinanaloga":
Insulinanaloga sind Abwandlungen des Hormons Insulin,
die wie Humaninsulin den Blutzucker-Spiegel senken. Sie sind in
Deutschland seit etwa zehn Jahren auf dem Markt. Insulinanaloga sind
in der Struktur dem Insulin ähnlich aufgebaute Hormone und können
bis zu 30 Prozent teurer sein als Humaninsulin. Als Humaninsulin
wird die synthetische Nachbildung des körpereigenen, natürlichen
Hormons Insulin bezeichnet. Schätzungen zu Folge wurden im Jahr
2004 etwa 200 000 Diabetes-Typ-2 Patienten in Deutschland mit
Insulinanaloga behandelt.
Hintergrund "Der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA)":
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste
Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte,
Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen
Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen
Versorgung von der GKV erstattet werden. Rechtsgrundlage für die
Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).
Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen
Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor.
Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche
Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen.
Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter
untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.
Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den
aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den
diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische
Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem
Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere
wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der
Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären
Versorgung.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.g-ba.de.
Pressekontakt:
Kai Fortelka
Kommunikationsreferent
Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser
und
Krankenkassen (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a, D-53721 Siegburg
PF 1763
Mobil: +49(0)172/2860596
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