dpa / news aktuell - ots, 11.01.2005 

Wer ist „chronisch krank“?

Anerkennung bedeutet finanzielle Erleichterung

Baierbrunn (ots) - Wer im Sinne der Gesundheitsreform als schwerwiegend „chronisch krank“ gilt, und dadurch finanzielle Vorteile genießt, war lange umstritten, ist mittlerweile aber gut definiert: Es ist derjenige, der „wenigstens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wird“, erklärt Michael Pausder, Pressesprecher des Sozialverbandes VDK im Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Außerdem muss der Patient in Stufe zwei oder drei pflegebedürftig sein, oder er ist zu mindestens 60 Prozent schwerbeschädigt oder erwerbsgemindert oder er braucht eine ständige medizinische Versorgung, ohne die die Lebenserwartung und –qualität gemindert würde. Wichtig: Es muss lediglich eines dieser drei Kriterien zutreffen. Den Grad der Behinderung bescheinigt das Versorgungsamt, die Pflegestufe die Pflegekasse und die dauerhafte Behandlung ein Arzt. „Chronisch Kranke“ brauchen nur ein statt zwei Prozent ihres Familieneinkommens an Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen zahlen.

Das Gesundheitsmagazin "Diabetiker Ratgeber" 1/2005 liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.


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