dpa / news aktuell - ots, 11.01.2005 Wer ist „chronisch krank“?Anerkennung bedeutet finanzielle Erleichterung Baierbrunn (ots) - Wer im Sinne der Gesundheitsreform als schwerwiegend „chronisch krank“
gilt, und dadurch finanzielle Vorteile genießt, war lange umstritten, ist mittlerweile aber gut definiert:
Es ist derjenige, der „wenigstens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich
behandelt wird“, erklärt Michael Pausder, Pressesprecher des Sozialverbandes VDK im Apothekenmagazin "Diabetiker
Ratgeber". Außerdem muss der Patient in Stufe zwei oder drei pflegebedürftig sein, oder er ist
zu mindestens 60 Prozent schwerbeschädigt oder erwerbsgemindert oder er braucht eine ständige medizinische
Versorgung, ohne die die Lebenserwartung und –qualität gemindert würde. Wichtig: Es muss lediglich eines
dieser drei Kriterien zutreffen. Den Grad der Behinderung bescheinigt das Versorgungsamt, die Pflegestufe die Pflegekasse
und die dauerhafte Behandlung ein Arzt. „Chronisch Kranke“ brauchen nur ein statt zwei Prozent ihres Familieneinkommens
an Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen zahlen.
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© copyright Wolfgang Sander Webmaster@Diabetiker-Hannover.de letzte Änderung: 31.01.2005 |