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dpa / news aktuell - ots, 03.01.2005
Nicht alle Jahre wieder: Befreiungsnachweis für chronisch Kranke bei Zuzahlungen
Berlin (ots) - Chronisch Kranke müssen nicht mehr jedes Jahr aufs Neue ihre dauerhafte
Erkrankung nachweisen, um die reduzierten Zuzahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in
Anspruch nehmen zu können. Diesen Vorschlag der Krankenkassen hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt offiziell
akzeptiert. "Damit sind insbesondere Pflegebedürftige von der alljährlichen Einreichung ihrer Nachweise
über das fortbestehen ihrer chronischen Erkrankung entlastet", äußerte sich Bernd Tews, Geschäftsführer
des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), heute dazu in Berlin. "Wir begrüßen
diese Klarstellung ebenso wie die unbürokratische Möglichkeit, sich durch eine Pauschalzahlung an die
Kassen bereits im Januar von weiteren Zuzahlungen und dem Sammeln von Belegen befreien lassen zu können."
Durch das GKV-Modernisierungsgesetz sind zum 1. Januar 2004 für viele Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung Zuzahlungen eingeführt worden. Versicherte müssen maximal 2 % des jährlichen
Bruttohaushaltseinkommens an Zuzahlungen leisten. Wird dieser Betrag nachweislich überschritten, wird der
Patient von den Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit. Bei chronisch Kranken gilt eine Zuzahlungsbegrenzung
von 1 %. Durch die jetzt getroffene Regelung müssen chronisch Kranke nur noch einmal - und nicht einmal jährlich
-
ihre Erkrankung nachweisen, um die reduzierten Zuzahlungsregelungen beanspruchen zu können. "Für
viele dieser Patienten, die oft schwer pflegebedürftig sind, wäre es eine Zumutung gewesen, jedes Jahr
aufs Neue ihre unveränderte gesundheitliche Not belegen zu müssen", so Tews.
Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Klaus Theo Schröder, hat den Krankenkassen
in einem Brief mitgeteilt, dass gegen diese pragmatische Verfahrensweise "keine durchgreifenden Bedenken"
bestehen. Voraussetzung sei, dass es keine Anzeichen für einen Wegfall der chronischen Erkrankung gebe.
"Wir freuen uns mit den betroffenen Patienten, dass auf diese unsinnige bürokratische Maßnahme
verzichtet wurde" so Tews abschließend. "Allerdings halten wir zugleich daran fest, dass insbesondere
die Zuzahlungen für chronisch Kranke und Sozialhilfeempfänger bei den Krankenkassen mehr Kosten verursachen
als sie hierdurch einnehmen. Daher sollte wie vor dem ersten Januar 2004 auf diese Zuzahlungen gänzlich verzichtet
werden."
Für Rückfragen:
Bernd Tews;
Tel. 030 / 30 87 88 60.
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