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dpa / news aktuell - ots, 13.02.2006
Arzneimittel-Versorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz
Weigeldt: Malus-Regelung bleibt Affront gegen Ärzte
Berlin (ots) - Zum Kompromiss der
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zum
Arzneimittel-Versorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz (AVWG) erklärte
Ulrich Weigeldt, Vorstand der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin:
"Der von den Fraktionen geänderte Gesetzentwurf
zum AVWG enthält nach wie vor eine Bonus-Malus-Regelung, die von
der KBV aus guten Gründen abgelehnt wird. Begrüßenswert ist, dass
die Regelung auf der regionalen Ebene durch Vereinbarungen der
Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Landesverbänden der
Krankenkassen entfallen kann. Dennoch bleibt die Drohung einer
Malus-Regelung, die als Affront gegen die niedergelassenen Vertragsärzte
und besonders gegenüber den die größte Verordnungslast tragenden
Hausärzten zu verstehen ist.
Die Bonus-Regelungen im AVWG lehnen wir ebenso ab; sie
sind nicht als Zielerreichungs-Bonus formuliert, sondern
"belohnen" letztlich jede Unterversorgung. Das
vertrauensvolle Patienten-Arzt-Verhältnis wird hierdurch massiv
belastet. Dies ist für die Vertragsärzte nicht akzeptabel.
Darüber hinaus wird die erneute Behauptung, die
Vertragsärzte hätten ein im Jahr 2005 gegenüber 2004 um 16
Prozent (3,5 Milliarden Euro) gestiegenes Ausgabenvolumen zu
verantworten, auch durch Wiederholung nicht wahr. Fakt ist, dass bei
Abzug der gesetzlich bedingten Struktureffekte, die bekanntlich nur
im Jahr 2004 gewirkt haben, die Steigerungsquote lediglich circa 3,5
Prozent beträgt. Diese Größenordnung haben auch andere Bereiche
zu verzeichnen.
Geradezu zynisch ist es, einen Vergleich der Ausgaben für
Arzneimittel mit den Honoraren der Vertragsärzte vorzunehmen.
Dieser belegt lediglich die chronische Unterfinanzierung des
ambulanten Versorgungsbereiches, die durch die Budgetierung unveränderlich
vorgegeben ist!
Die vorgesehenen Regelungen werden das Ziel einer
qualitativ hochstehenden Versorgung der Patienten bei gleichzeitig
sinkenden Ausgaben nicht erreichen können. Gleichzeitig wachsen die
bürokratischen Belastungen für die Praxen und die Selbstverwaltung
erheblich.
Die Schuldigen für diese absehbare Entwicklung sind
jetzt schon ausgemacht! Wieder einmal werden es die Vertragsärzte
und die gemeinsame Selbstverwaltung sein, die die Vorgaben eines völlig
unzureichenden Gesetzes nicht genutzt haben.
Es bleibt festzuhalten, dass die politisch
Verantwortlichen sachlichen Argumenten nicht zugänglich
waren."
Kontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 2230
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
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