dpa / news aktuell - ots, 13.02.2006 

Arzneimittel-Versorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz

Weigeldt: Malus-Regelung bleibt Affront gegen Ärzte

 Berlin (ots) - Zum Kompromiss der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zum Arzneimittel-Versorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz (AVWG) erklärte Ulrich Weigeldt, Vorstand der Kassenärztlichen  Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin:

   "Der von den Fraktionen geänderte Gesetzentwurf zum AVWG enthält nach wie vor eine Bonus-Malus-Regelung, die von der KBV aus guten Gründen abgelehnt wird. Begrüßenswert ist, dass die Regelung auf der regionalen Ebene durch Vereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen entfallen kann. Dennoch bleibt die Drohung einer Malus-Regelung, die als Affront gegen die niedergelassenen Vertragsärzte und besonders gegenüber den die größte Verordnungslast tragenden Hausärzten zu verstehen ist.

   Die Bonus-Regelungen im AVWG lehnen wir ebenso ab; sie sind nicht als Zielerreichungs-Bonus formuliert, sondern "belohnen" letztlich jede Unterversorgung. Das vertrauensvolle Patienten-Arzt-Verhältnis wird hierdurch massiv belastet. Dies ist für die Vertragsärzte nicht akzeptabel.

   Darüber hinaus wird die erneute Behauptung, die Vertragsärzte hätten ein im Jahr 2005 gegenüber 2004 um 16 Prozent (3,5 Milliarden Euro) gestiegenes Ausgabenvolumen zu verantworten, auch durch Wiederholung nicht wahr. Fakt ist, dass bei Abzug der gesetzlich bedingten Struktureffekte, die bekanntlich nur im Jahr 2004 gewirkt haben, die Steigerungsquote lediglich circa 3,5 Prozent beträgt. Diese Größenordnung haben auch andere Bereiche zu verzeichnen.

   Geradezu zynisch ist es, einen Vergleich der Ausgaben für Arzneimittel mit den Honoraren der Vertragsärzte vorzunehmen. Dieser belegt lediglich die chronische Unterfinanzierung des ambulanten Versorgungsbereiches, die durch die Budgetierung unveränderlich vorgegeben ist!

   Die vorgesehenen Regelungen werden das Ziel einer qualitativ hochstehenden Versorgung der Patienten bei gleichzeitig sinkenden Ausgaben nicht erreichen können. Gleichzeitig wachsen die bürokratischen Belastungen für die Praxen und die Selbstverwaltung erheblich.

   Die Schuldigen für diese absehbare Entwicklung sind jetzt schon ausgemacht! Wieder einmal werden es die Vertragsärzte und die gemeinsame Selbstverwaltung sein, die die Vorgaben eines völlig unzureichenden Gesetzes nicht genutzt haben. 

   Es bleibt festzuhalten, dass die politisch Verantwortlichen sachlichen Argumenten nicht zugänglich waren."


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