DDB Deutscher Diabetiker Bund, 06.02.2004 Hinweis zur Umsetzung der Definition "schwerwiegend chronische Erkrankung"Nach Ansicht des Deutschen Diabetiker Bundes sind nach der vorliegenden Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses diejenigen Diabetiker als "schwerwiegend chronisch erkrankt" anzusehen, die
In diesen Fällen kann ein Absetzen der Therapie eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, Verminderung der Lebenserwartung, oder zumindest auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität zur Folge haben.
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