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DDB Deutscher Diabetiker Bund, 18.12.2003
DDB: Sind Diabetiker nicht chronisch krank?
Wer gilt ab dem 1. Januar 2004 als chronisch krank? Viele Diabetiker stellen
sich diese Frage - denn MDR.de hatte berichtet, daß der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen
eine Richtlinie vorgeschlagen hatte für die Definition chronisch kranker Menschen. So schlägt der Bundesausschuß
laut MDR.de zum Entsetzen des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB) vor: "Als chronisch krank solle (…) gelten,
wer ein Jahr lang mindestens zweimal pro Quartal wegen einer Krankheit ärztlich behandelt wurde. Hinzu solle
mindestens ein weiteres Kriterium treten: Danach müsse der Patient entweder in zwei Jahren auch einmal stationär
im Krankenhaus behandelt worden sein, die Pflegestufe II oder III oder eine Behinderung von mindestens 70 Prozent
haben."
"Gelten gut geschulte Diabetiker demnach nicht mehr als chronisch krank?", fragt Volker Krempel, Bundesvorsitzender
des DDB, der größten Interessenvertretung für Diabetiker in Deutschland. Denn: "Ein geschulter
Diabetiker wie ich geht nur einmal im Quartal zum Arzt für die Routinekontrollen. Krankenhausaufenthalte und
das Anerkennen einer Pflegebedürftigkeit oder einer Schwerbehinderung sind nicht zwingend erforderlich und
würden nur zu einer unnötigen Kostensteigerung führen", betont Volker Krempel.
Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesausschusses teilt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
(BMGS) in einer Pressemitteilung auf die Frage "Muss ich als Diabetiker die gleichen Zuzahlungen leisten?"
mit: "Für chronisch Kranke gelten dieselben Zuzahlungen wie für alle anderen Versicherten auch.
Aber auf ihre besondere Situation wird mit einer geringeren Belastungsgrenze Rücksicht genommen: Sie müssen
nur maximal 1 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten - und nicht wie die anderen Versicherten zwei
Prozent der Bruttoeinnahmen."
Auf Anfrage des Diabetes-Journals löste Klaus Vater, Sprecher des BMGS, diesen Widerspruch auf: Nach Ansicht
des BMGS gelten Diabetiker, egal ob Typ 1 oder Typ 2, auf jeden Fall als chronisch krank - weil sie dauerhaft medikamentös
behandelt werden müssen. Vater geht davon aus, daß der Vorschlag des Bundesausschusses der Ärzte
und Krankenkassen zur Definition der chronisch Kranken nicht in der vorliegenden Form verabschiedet werden wird.
Der DDB erwartet, daß Diabetiker ab 1. Januar 2004 selbstverständlich als chronisch krank im Rahmen
des GKV-Modernisierungsgesetzes gelten.
Weitere Informationen:
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Tel.: 09 11 / 80 77 70
Fax: 09 11 / 80 66 66
E-Mail: volker.krempel@t-online.de
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