Schleswig-Holsteinische Zeitung, 09.12.2002 Verschwiegene Erkrankung gefährdet VersicherungsschutzKoblenz (dpa) - Das Verschweigen einer Diabetes-Erkrankung beim Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann den Versicherungsschutz kosten. Dies geht aus einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts hervor. Wer solch gravierende Erkrankungen verschweige, tue dies nicht etwa aus Unachtsamkeit, meinten die Richter. Vielmehr sei davon auszugehen, dass bewusst die Versicherung getäuscht werden sollte (Az.: 10 U 1733/01). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Versicherten gegen dessen Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Der Kläger hatte beim Abschluss der Versicherung nicht angegeben, dass er bereits seit fünf Jahren an Diabetes mellitus litt. Als die Versicherung später davon erfuhr, erklärte sie die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung. Der Kläger bestritt, aus arglistigen Motiven die Erkrankung verschwiegen zu haben.
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