Kieler Nachrichten, 19.12.2001 

Wechsel der Krankenkasse kann mehrere hundert Euro sparen

Ab Januar ist Kündigung jederzeit möglich

Berlin (AFP) Arbeitnehmer können durch den Wechsel in eine beitragsgünstige Krankenkasse jährlich mehrere hundert Euro sparen. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Finanztest» hin. Sebstständige, die den Beitrag vollständig aus eigener Tasche berappen müssen, spüren den Unterschied noch deutlicher. Ab 1. Januar können Verbraucher jederzeit die gesetzliche Krankenkasse wechseln und sind nicht mehr wie bisher an einen Stichtag gebunden.

So beträgt bei vergleichbaren Leistungen der Beitragssatz der derzeit günstigsten Kasse BKK Mobil Oil 11,2 Prozent, während der Versicherte bei der BKK Hamburg laut "Finanztest» 15,3 Prozent zahlen muss. Bei einem Bruttogehalt von monatlich 5000 Mark ergibt sich demnach ein Beitragsunterschied von 200 Mark. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen damit jeweils 100 Mark.

Vor einem Wechsel sollte der Versicherte allerdings die unterschiedlichen Leistungen der Kassen vergleichen. Zwar ist der Leistungsumfang weitgehend vorgeschrieben und deshalb bei allen Kassen gleich. Zusätzlich zu diesem verbindlichen Angebot gibt es aber eine Reihe von Zusatzleistungen wie Mütterkuren, häusliche Krankenpflege und unter bestimmten Voraussetzungen die Bezahlung einer Haushaltshilfe. Außerdem erstatten einige Kassen bestimmte Therapie- und Betreuungsangebote etwa zu Diabetes und Asthma, die als Modellprojekte laufen.

Ab 1. Januar gelten für Pflicht- und für freiwillig Versicherte einheitliche Kündigungsbedingungen. Die Mitgliedschaft in einer Kasse kann dann jeweils zum Ende des übernächsten Kalendermonats, dass heißt mit einer Frist von mindestens acht Wochen, gekündigt werden. Es gilt eine Bindungsfrist von 18 Monaten. Bisher galt für Pflichtversicherte der 30. September als Stichtag für den Kassenwechsel.



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