dpa / news aktuell - ots, 16.08.2001 AOK: Bundesregierung soll Bundesinstitut für Arzneimittel in der Krankenversicherung zur Information der Krankenkassen verpflichten Bonn (ots) - Der AOK-Bundesverband hat heute im Zusammenhang mit der Marktrücknahme
der Lipidsenker Lipobay(r) und Zenas(r) die zögerliche Informationspolitik des Bundesinstitutes für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) kritisiert und an die Bundesregierung appelliert, das dem Bundesgesundheitsministerium
unterstellte Amt zu einer unverzüglichen Information der Kassen zu verpflichten. Erreicht werden müsse,
dass das Amt die Meldungen von schweren Arzneimittelzwischenfällen und Nebenwirkungen schnell an die Kassen
weitergebe. Nur so könnten die Kassen optimal die Vertragsärzte über therapeutischen Nutzen und
Risiken informieren, wie dies der Paragraph 305 a des SGB V vorsehe. In diesem Zusammenhang sprach sich Rolf Hoberg,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, dafür aus, auch die Bestimmungen des Paragraphen
305 a im Interesse einer weiter erhöhten Arzneimittelqualität zu verbessern. Derzeit seien die Informationsmöglichkeiten
der Kassen gesetzlich eingeengt auf Hinweise zu Indikationen und Nutzen. Möglich müsse es für die
Kassen künftig auch sein, wettbewerblich relevante Empfehlungen zu geben, etwa für Arzneimittel mit besonders
günstiger Preis-Leistungsrelation und geringen Nebenwirkungsrisiken.
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