Hannoversche Allgemeine Zeitung, 15.08.2001 

Sozialpolitiker rufen nach Fachaufsicht

Krankenkassen kneifen bei Pflicht zur Selbsthilfe-Förderung / IKK wünscht Kooperation

Hannover (gst). Selbsthilfegruppen können hoffen: Für die finanzielle Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen, die ihnen seit Anfang vergangenen Jahres vom Gesetz her zusteht, wollen sich jetzt die Sozialexpertinnen der niedersächsischen Landtagsfraktionen stark machen. Sie sei sehr überrascht, dass bislang kaum etwas ausgezahlt wurde und die Krankenkassen in dieser Frage so zerstritten seien, sagte Christa Elsner-Solar (SPD) am Dienstag anlässlich einer Veranstaltung in Hannover. Es sei an der Zeit, dass sich die Sozialministerin als Moderatorin einmische und die Kassen zu einem Gespräch bitte. Die Fachaufsicht müsse tätig werden meinte auch Brigitte Pothmer (Grüne).

Eine Mark je Versicherten und pro Jahr müssen die gesetzlichen Krankenkassen seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2000 zur Förderung der Selbsthilfe ausgeben. Bundesweit wären dies jährlich 71 Millionen Mark, in Niedersachsen rund sieben Millionen Mark. Ausgezahlt wurden allerdings bislang nur durchschnittlich 26 Pfennig pro Versicherten.

Grund sei das Durcheinander bei den Förderungsbedingungen, meint Heinz-Günter Macherey, Vorstand des Landesverbands der Innungskrankenkassen, der jetzt auf die Definition einheitlicher Versorgungsziele und regelmäßige Abstimmungsgespräche der Kassen auf Landesebene dringt. „Jede Kasse hat ihren eigenen Kurs." Niemand wisse, wer welche der rund 7000 niedersächsischen Selbsthilfegruppen fördere und warum. „Wettbewerb kann es bei dieser Frage nicht geben." Erste Ansätze gebe es auf Bundesebene, wo sich die Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen auf Grundsätze und ein gemeinsames Antragsformular für Selbsthilfegruppen verständigt haben. AOK und Ersatzkassen verweigern sich bislang noch.

Die Teilnehmer der Fachveranstaltung in Hannover, zu der die IKK und die Akademie Sozialmedizin Hannover eingeladen hatten, plädierten für die Einrichtung eines so genannten Pools, in dem der Förderpflichtteil aller Krankenkassen gemeinsam von Selbsthilfegruppen und Kassen verwaltet wird. Ein Beirat würde regelmäßig über die Förderungsanträge entscheiden.


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