dpa / news aktuell - ots, 19.04.2006 

Welches Antihypertensivum für welchen Patienten?

Bewertung der Antihypertensiva durch das IQWiG: Stellungnahme zum Berichtsplan

   Heidelberg (ots) - Angesichts der großen Bedeutung der Volkskrankheit Hypertonie für die kardiovaskuläre Morbidität und Mortalität kommt der  medikamentösen antihypertensiven Therapie ein bedeutendes Gewicht zu. Für die initiale Behandlung der Hypertonie stehen dem Arzt im Wesentlichen die fünf Arzneimittelgruppen Angiotensin-Converting-Enzym (ACE)-Hemmer, Angiotensin II-Rezeptoren-Blocker, ß-Rezeptoren-Blocker, Calciumantagonisten und Diuretika zur Verfügung. Aus diesen Substanzgruppen bedient sich der verordnende Arzt entsprechend dem Konzept einer Differentialtherapie. Hierbei gilt es, unter Anwendung von Kriterien einer evidenzbasierten Medizin nicht nur die blutdrucksenkende Effizienz einzelner antihypertensiver Wirkstoffe, sondern auch deren Verträglichkeit und unerwünschte Wirkungen zu berücksichtigen. Im Vordergrund der differentialtherapeutischen Erwägungen steht der Anspruch,
hypertoniebedingte Organschäden und Folgekrankheiten sowie deren Einfluss auf die kardiovaskuläre Morbidität und Mortalität zu reduzieren. Diese ärztlichen Überlegungen müssen in einem weiteren Schritt unter ökonomischen Gesichtspunkten analysiert und einer vergleichenden Kosten-Nutzenbewertung unterzogen werden.

   In letzter Zeit hat sich in Deutschland, mitbedingt durch die Sparmassnahmen im Gesundheitssystem, die Diskussion um die "richtige" antihypertensive Therapie verschärft und die Frage nach den Kosten der Therapie in den Vordergrund gerückt. Das von der Bundesregierung neu eingerichtete Institut zur Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist damit beauftragt worden, eine Bewertung der antihypertensiven Therapie vorzunehmen.

   Eine solche Nutzenbewertung steht, von wem auch immer sie durchgeführt wird, im Spannungsfeld sich widersprechender Interessen: Auf der einen Seite die Arzneimittel-produzierende Industrie, welche ihre Entwicklungskosten für ein Medikament refinanzieren möchte und darüber hinaus am Medikament zu verdienen trachtet. Auf der anderen Seite stehen "Politik" und Versicherungsträger, denen es vornehmlich um die Senkung von Arzneimittelkosten geht. Diese werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und das IQWiG repräsentiert. So wurde das IQWiG im Zuge der Gesundheitsreform am 1. Juni 2004 gegründet. Es wird im Auftrag des G-BA oder des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) tätig. Der G-BA wiederum ist ein
Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Seine Aufgabe ist es, zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Im Spannungsfeld dieser sich z.T. entgegenstehenden Interessen steht der Arzt, der zuerst seinen individuellen Patienten verpflichtet ist und diese nach bestem medizinischen Wissen und Gewissen behandeln möchte.
 
   Unabhänge Sachverständige z.B. aus den Fachgesellschaften, welche die Fachgebiete wissenschaftlich und klinisch repräsentieren, müssen in diesem Interessenkonflikt den Standpunkt einer dem Patienten verpflichteten Medizin vertreten. Sie werden mit Recht aufgefordert, mögliche Interessenkonflikte offenzulegen. Sowohl für die Industrie und deren Vertreter als auch für das IQWiG erübrigt sich dies, da hier nicht von einem Interessenkonflikt, sondern eher von offensichtlicher Interessenvertretung auszugehen ist. Dabei sollte jedoch beachtet und respektiert werden, dass hochkarätige Wissenschaftler fast ausnahmslos als Studienleiter, Berater, Vortragende bei Industrie-gesponserten Fort- und Weiterbildungsaktivitäten etc., aktiv sind. Trotz dieser möglichen Interessenkonflikte sind sie in diesem Diskussionsprozess die eigentlichen Unabhängigen. 

   Der G-BA strebt mit argumentativer Unterstützung des IQWiG als politische Konsequenz eine Richtlinie  zur medikamentösen Hypertoniebehandlung mit hoher Verbindlichkeit an, welche die ärztliche Entscheidung ersetzen und die gegebenenfalls auch mit repressiven Maßnahmen durchgesetzt werden soll. Die Deutsche Hochdruckliga ist sich mit anderen Fachgesellschaften und ärztlichen Standesvertretungen einig darin, dass Behandlungsvorgaben immer nur als Leitlinie für ärztliche Entscheidung formuliert werden sollten. Die Deutsche Hochdruckliga hat in ihren neuen Leitlinien zur Diagnostik und Therapie der Hypertonie die Kriterien für eine sachgerechte antihypertensive Behandlung dargelegt. Diese Leitlinien geben dem behandelnden Arzt Hilfestellung und Beratung, ohne ihn in seiner therapeutischen Entscheidungsfreiheit zu gängeln. Kritische Leitlinien sind dazu ein wichtiges Instrument der ärztlichen Arbeit.
Institutionell verordnete rigide Richtlinien, wie sie durch das IQWiG und den G-BA vorgesehen sind, entmündigen den behandelnden Arzt und vermögen einzelnen Patienten eine optimale Behandlung vorzuenthalten.


   Der vom IQWiG vorgelegte Berichtsplan gibt Anlass zur Sorge um  eine sachliche Auseinandersetzung. Beispielhaft seien genannt
 

  • Es fehlt eine Definition des Begriffes "Nutzenbewertung".
  • Die Kriterien für den Ein- bzw. Ausschluss von Studien werden nicht begründet und erscheinen willkürlich.
  • Es werden wichtige Studien nicht in die Beurteilung einbezogen, weil eines von mehreren untersuchten Medikamenten in diesen Studien nicht in Deutschland verfügbar ist, vorhandene Evidenz wird so willkürlich ausgeschlossen.
  • Die Festlegung des Vorgehens "im Sinne einer Metaanalyse" bleibt unklar
  • Das Konzept einer Differentialtherapie (unterschiedliche Behandlung von Patienten mit Linksherzhypertrophie, Proteinurie, Herzinsuffizienz, Diabetesrisiko, Z.n. Myokardinfarkt etc.) erscheint nicht berücksichtigt

 

   Zusammenfassend steht die Deutsche Hochdruckliga dem Verfahren selbst und dem jetzt vorliegenden Berichtsplan des IQWiG kritisch gegenüber. Wie bereits von anderen Fachgesellschaften angesprochen, lässt die gewählte Vorgehensweise den Verdacht aufkommen, dass mittels dieses Berichtsplans ein vorab intendiertes Ergebnis untermauert werden soll.

   Der Vorstand der
   Deutschen Hochdruckliga


Pressekontakt:
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Geschäftsführer: Diplom-Betriebswirt Joachim Leiblein
Berliner Str. 46, 69120 Heidelberg
Tel.:  0 62 21 / 41 17 74, Fax:   0 62 21 / 40 22 74
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